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Schulordnung


Vorwort

Wir sind eine Gemeinschaftsschule, die sowohl auf die heutigen Anforderungen des Berufslebens als auch auf die weiterführenden Bildungsgänge vorbereitet. Jedes Miteinander in einer Gemeinschaft verlangt einen Umgang, der von gegenseitiger/m Wertschätzung und Respekt geprägt ist. Dafür benö-tigen wir Regeln. Daher gilt folgende Schulordnung für alle gleichermaßen:

I Grundsätzliches

  1. Wir behandeln alle Menschen mit Respekt und Höflichkeit.
  2. Wir gehen mit unserer Schule und ihrer Umwelt sorgsam und achtsam um.
  3. Unsere Schule ist rauch-, alkohol- und drogenfrei. Wir halten uns daran.
  4. Gefährliche Gegenstände wie Messer, Waffen, Laser-Pointer, Knallkörper und gesundheits-schädigende Dinge sind verboten.
  5. Wir bleiben während des gesamten Schultages auf dem Schulgelände.
  6. Wir parken unsere Fortbewegungsmittel mit Rollen und Rädern draußen.
  7. Wir passen auf unsere Wertgegenstände selbst auf und gehen mit dem Eigentum anderer sorg-sam um.
  8. Unsere Kleidung entspricht dem vereinbarten Dresscode. Mützen, Kapuzen und Käppis neh-men wir im Schulgebäude selbstverständlich ab.
  9. Den Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals leisten wir Folge.

II Unterricht

Die Unterrichtszeiten sind genau zu beachten. Eine Minute nach dem Betreten des Unterrichtraumes sind alle startklar. Sollte die Lehrkraft sich verspäten, melden die Klassensprecher/innen dieses im Sekretariat.

Wir haben die benötigten Schulmaterialien immer dabei und sind dafür mitverantwortlich, dass der Unterricht störungsfrei und effektiv abläuft.

Während des Unterrichts ist das Essen grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen müssen durch die Lehr-kraft gestattet werden. Wenn wir trinken möchten, fragen wir zuerst höflich auch die Lehrkraft.

III Pause

Wir halten uns in den Pausen grundsätzlich in den dafür zugewiesenen Pausenbereichen auf. Regen-pausen werden gesondert angesagt. Die Cafeteria suchen wir nur zu Beginn der zugewiesenen Pau-senzeiten auf.

Während des Fachwechsels bereiten wir uns für die nächste Unterrichtsstunde vor, wechseln zügig den Raum oder suchen das WC auf.

Ballspiele sind nur mit durch die Schulleitung genehmigten Bällen in den dafür vorgesehenen Berei-chen erlaubt. Das Werfen von Gegenständen in der Schule ist streng verboten.

Die Gänge und Treppen sind keine Rennstrecke! Wir bewegen uns rücksichtsvoll im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.

Alle am Schulleben Beteiligten übernehmen im alltäglichen Miteinander Verantwortung und behan-deln die anderen immer so, wie sie selbst behandelt werden möchten.

IV Handyregelung

Anlass und Ziel

Der stetig wachsende Einfluss digitaler Endgeräte im Schulalltag führt zu Ablenkung, Unterrichtsstö-rungen und Datenschutzproblemen (z. B. heimliche Aufnahmen). Die vorliegende Regelung dient der Konzentration auf das Lernen, dem Schutz der Privatsphäre und der Förderung eines respektvollen Miteinanders. Im Interesse eines ungestörten Unterrichtsbetriebs, der Wahrung der Persönlichkeits-rechte aller Schülerinnen und Schüler sowie des Schutzes der schulischen Lernatmosphäre wird fol-gende Regelung zur Nutzung und Aufbewahrung mobiler Endgeräte während der Unterrichtszeit be-schlossen.


Geltungsbereich

Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wentorf während der regulären Unterrichtszeit sowie bei schulischen Veranstaltungen innerhalb des Schulgeländes (ein-schließlich Pausen, Unterricht, Arbeitsgemeinschaften und Schulprojekten).


Abgabe- und Aufbewahrungspflicht

1. Abgabezeitpunkt:

Zu Beginn des Schultages (spätestens mit Betreten des Klassenraumes) sind alle mobilen End-geräte – insbesondere Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare Geräte – verbindlich abzugeben.

2. Aufbewahrung:

Die Geräte werden in einer von der Schule vorgesehenen, verschlossenen Sammelstelle oder Aufbewahrungsbox verwahrt. Die Ausgabe erfolgt nach Unterrichtsschluss durch die jeweilige Lehrkraft.

3. Ausnahmen:

  • Medizinisch notwendige Geräte (z. B. Notfalluhren, oder ähnliches) sind nach vorheri-ger Genehmigung durch die Schulleitung ausgenommen.
  • In besonderen pädagogischen oder organisatorischen Fällen kann eine vorüberge-hende Nutzung nach ausdrücklicher Anweisung der Lehrkraft erlaubt werden.

Sanktionen bei Zuwiderhandlung

1. Erstverstoß:

Das Gerät wird eingezogen und kann am Ende des Schultages persönlich durch die Schüle-rin/den Schüler abgeholt werden.

2. Wiederholter Verstoß:

Das Gerät wird eingezogen und darf nur durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Eine schriftliche Mitteilung an die Eltern erfolgt.