Inhalt

IV Handyregelung

Anlass und Ziel

Der stetig wachsende Einfluss digitaler Endgeräte im Schulalltag führt zu Ablenkung, Unterrichtsstö-rungen und Datenschutzproblemen (z. B. heimliche Aufnahmen). Die vorliegende Regelung dient der Konzentration auf das Lernen, dem Schutz der Privatsphäre und der Förderung eines respektvollen Miteinanders. Im Interesse eines ungestörten Unterrichtsbetriebs, der Wahrung der Persönlichkeits-rechte aller Schülerinnen und Schüler sowie des Schutzes der schulischen Lernatmosphäre wird fol-gende Regelung zur Nutzung und Aufbewahrung mobiler Endgeräte während der Unterrichtszeit be-schlossen.


Geltungsbereich

Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wentorf während der regulären Unterrichtszeit sowie bei schulischen Veranstaltungen innerhalb des Schulgeländes (ein-schließlich Pausen, Unterricht, Arbeitsgemeinschaften und Schulprojekten).


Abgabe- und Aufbewahrungspflicht

1. Abgabezeitpunkt:

Zu Beginn des Schultages (spätestens mit Betreten des Klassenraumes) sind alle mobilen End-geräte – insbesondere Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare Geräte – verbindlich abzugeben.

2. Aufbewahrung:

Die Geräte werden in einer von der Schule vorgesehenen, verschlossenen Sammelstelle oder Aufbewahrungsbox verwahrt. Die Ausgabe erfolgt nach Unterrichtsschluss durch die jeweilige Lehrkraft.

3. Ausnahmen:

  • Medizinisch notwendige Geräte (z. B. Notfalluhren, oder ähnliches) sind nach vorheri-ger Genehmigung durch die Schulleitung ausgenommen.
  • In besonderen pädagogischen oder organisatorischen Fällen kann eine vorüberge-hende Nutzung nach ausdrücklicher Anweisung der Lehrkraft erlaubt werden.

Sanktionen bei Zuwiderhandlung

1. Erstverstoß:

Das Gerät wird eingezogen und kann am Ende des Schultages persönlich durch die Schüle-rin/den Schüler abgeholt werden.

2. Wiederholter Verstoß:

Das Gerät wird eingezogen und darf nur durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Eine schriftliche Mitteilung an die Eltern erfolgt.